Tätigkeitkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Abeßer sind das
- Beamtenrecht
- Soldatenrecht
- Strafrecht (Beamten- und Wehrstrafrecht)
- Disziplinarrecht (Beamten- und Wehrdisziplinarrecht)
Als Beamtin / Beamter
vertritt Sie Rechtsanwalt Abeßer in Strafverfahren wegen Beleidigung, Fahrlässige / (Gefährliche) Körperverletzung im Amt, Falsche uneidliche Aussage, Geheimnisverrat, Trunkenheit im Verkehr, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Unterschlagung, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Strafvereitelung im Amt, Diebstahl (mit Waffen), Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, Verwenden von Kennzeichnen verfassungswidriger Organisationen, Besitz kinderpornografischer Dateien, sexueller Missbrauch von Kindern, Schutzbefohlenen oder Gefangenen, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung, sexuelle Belästigung, Fahrlässige Tötung oder Totschlag, Verfolgung Unschuldiger.
Rechtsanwalt Abeßer bietet Ihnen darüber hinaus professionellen Beistand in behördlichen wie gerichtlichen Disziplinarverfahren.
Im Beamtenrecht übernimmt Rechtsanwalt Abeßer Ihre Interessenvertretung ausschließlich in Verfahren betr. vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, Entlassung und qualifizierter Dienstunfall.
Die konkrete Art und Weise der anwaltlichen Begleitung im Streitfall wird vor allem nach deren langfristigen Folgen für das Verhältnis des Beamten zum Dienstherrn und seinen Vorgesetzten wie Kollegen bestimmt. Effektiver Rechtsschutz für Beamte setzt nicht nur sehr gute Kenntnis der einschlägigen Vorschriften voraus; er erfordert auch hohe Sensibilität im Umgang mit Dienstbehörden und Gerichten sowie ein tiefgehendes Verständnis des komplexen Organismus Verwaltung.
Rechtsanwalt Abeßer ist spezialisiert auf die Verteidigung von Angehörigen der Polizeien des Bundes und der Länder, der Sicherheitsbehörden und Dienste und der Vollzugsverwaltung.
Als Soldatin / Soldat
verteidigt Sie Rechtsanwalt Abeßer bei disziplinaren Vorermittlungen, in gerichtlichen Wehrdisziplinarverfahren vor dem Truppendienstgericht und vor den zivilen Strafgerichten in Fällen wie diesen: Trunkenheitsfahrt, Straßenverkehrsgefährdung, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Körperverletzung, Betrug, Unterschlagung, Steuerhinterziehung, (Kameraden-) Diebstahl, Urkundenfälschung, Beleidigung, (sexuelle) Nötigung, Vergewaltigung, Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Dateien, sexuelle Belästigung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst, Volksverhetzung, eigenmächtiger Abwesenheit von der Truppe, Fahnenflucht, Ungehorsam, Gehorsamsverweigerung, Bedrohung oder Nötigung eines Vorgesetzten, tätlicher Angriff gegen einen Vorgesetzten, Missbrauch der Befehls- oder Disziplinarbefugnis, Misshandlung, entwürdigende Behandlung, Verleiten zu einer rechtswidrigen Tat, unwahre dienstliche Meldung.
Anwaltliche Begleitung muss die militärische Grundstruktur des Dienstbetriebes im Blick haben und sicherstellen, dass die / der Betroffene nach Abschluss des Verfahrens ohne die Gefahr einer persönlichen Abseitsstellung in die Reihen der Kameradinnen und Kameraden zurückkehren kann.
Im Soldatenrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Abeßer vor allem im Rahmen von Entlassungsverfahren zur Seite.