Kanzlei Abeßer

Ihr Partner für Beamtenrecht und Soldatenrecht

vertritt

Beamtinnen und Beamte der Polizeien des Bundes und der Länder, des Zolls sowie der Bundessicherheitsbehörden und Dienste,

Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten in der Bundeswehr und in den Diensten,

Bundes- und Landesbeamtinnen und -beamte der Vollzugsverwaltung (Feuerwehr, Forst, Justizvollzug).

Kontakt

Rechtsanwalt Tobias Abeßer

Kanzleisitz und Postanschrift: Keithstr 14, 10787 Berlin  

Anfahrt

Der Anwalt

Rechtsanwalt Tobias Abeßer studierte an der Freien Universität in Berlin und an der Juristischen Fakultät in Bologna / Italien Rechtswissenschaften. Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen 1996 war er zunächst als Freier Mitarbeiter einer Berliner Anwaltskanzlei tätig und machte sich dann als Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Beamten- und Strafrecht selbständig. Einige Jahre später erweiterte er seinen Tätigkeitsschwerpunkt um das Soldaten- und Disziplinarrecht.

Rechtsanwalt Abeßer berät heute:

  • Beamtinnen und Beamte der Polizeien des Bundes und der Länder sowie der Bundessicherheitsbehörden und Dienste.
  • Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten in der Bundeswehr und in den Diensten.
  • Bundes- und Landesbeamtinnen und -beamte der Vollzugsverwaltung.

Rechtsgebiete

Tätigkeitkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Abeßer sind das

  • Beamtenrecht
  • Soldatenrecht
  • Strafrecht (Beamten- und Wehrstrafrecht)
  • Disziplinarrecht (Beamten- und Wehrdisziplinarrecht)

Als Beamtin / Beamter

vertritt Sie Rechtsanwalt Abeßer in Strafverfahren wegen Beleidigung, Fahrlässige / (Gefährliche) Körperverletzung im Amt, Falsche uneidliche Aussage, Geheimnisverrat, Trunkenheit im Verkehr, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Unterschlagung, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Strafvereitelung im Amt, Diebstahl (mit Waffen), Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, Verwenden von Kennzeichnen verfassungswidriger Organisationen, Besitz kinderpornografischer Dateien, sexueller Missbrauch von Kindern, Schutzbefohlenen oder Gefangenen, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung, sexuelle Belästigung, Fahrlässige Tötung oder Totschlag, Verfolgung Unschuldiger.

Rechtsanwalt Abeßer bietet Ihnen darüber hinaus professionellen Beistand in behördlichen wie gerichtlichen Disziplinarverfahren. 

Im Beamtenrecht übernimmt Rechtsanwalt Abeßer Ihre Interessenvertretung ausschließlich in Verfahren betr. vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, Entlassung und qualifizierter Dienstunfall.

Die konkrete Art und Weise der anwaltlichen Begleitung im Streitfall wird vor allem nach deren langfristigen Folgen für das Verhältnis des Beamten zum Dienstherrn und seinen Vorgesetzten wie Kollegen bestimmt. Effektiver Rechtsschutz für Beamte setzt nicht nur sehr gute Kenntnis der einschlägigen Vorschriften voraus; er erfordert auch hohe Sensibilität im Umgang mit Dienstbehörden und Gerichten sowie ein tiefgehendes Verständnis des komplexen Organismus Verwaltung.

Rechtsanwalt Abeßer ist spezialisiert auf die Verteidigung von Angehörigen der Polizeien des Bundes und der Länder, der Sicherheitsbehörden und Dienste und der Vollzugsverwaltung.

Als Soldatin / Soldat

verteidigt Sie Rechtsanwalt Abeßer bei disziplinaren Vorermittlungen, in gerichtlichen Wehrdisziplinarverfahren vor dem Truppendienstgericht und vor den zivilen Strafgerichten in Fällen wie diesen: Trunkenheitsfahrt, Straßenverkehrsgefährdung, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Körperverletzung, Betrug, Unterschlagung, Steuerhinterziehung, (Kameraden-) Diebstahl, Urkundenfälschung, Beleidigung, (sexuelle) Nötigung, Vergewaltigung, Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Dateien, sexuelle Belästigung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst, Volksverhetzung, eigenmächtiger Abwesenheit von der Truppe, Fahnenflucht, Ungehorsam, Gehorsamsverweigerung, Bedrohung oder Nötigung eines Vorgesetzten, tätlicher Angriff gegen einen Vorgesetzten, Missbrauch der Befehls- oder Disziplinarbefugnis, Misshandlung, entwürdigende Behandlung, Verleiten zu einer rechtswidrigen Tat, unwahre dienstliche Meldung.

Anwaltliche Begleitung muss die militärische Grundstruktur des Dienstbetriebes im Blick haben und sicherstellen, dass die / der Betroffene nach Abschluss des Verfahrens ohne die Gefahr einer persönlichen Abseitsstellung in die Reihen der Kameradinnen und Kameraden zurückkehren kann.

Im Soldatenrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Abeßer vor allem im Rahmen von Entlassungsverfahren zur Seite.

Kosten

Wie berechnet sich das Anwaltshonorar?

Das Anwaltshonorar von Rechtsanwalt Abeßer berechnet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, insbesondere nach dem Gegenstandswert und dem einschlägigen Gebührenrahmen und -satz, oder nach einer abzuschließenden Vergütungsvereinbarung.

Was kostet eine Erstberatung?

Die Kosten einer Erstberatung betragen je nach zeitlichem Aufwand bis zu 190,00 EUR zzgl. Auslagenpauschale von 20,00 EUR und Mehrwertssteuer, maximal 249,90 EUR brutto.

Welche Fälle werden von Rechtsschutzversicherungen
in aller Regel nicht abgedeckt?

Die Kosten einer anwaltlichen Begleitung im Strafrecht, Disziplinarrecht, Wehrstrafrecht und Wehrdisziplinarrecht übernimmt eine Rechtsschutzversicherung regelmäßig nur dann, wenn sich herausstellt, dass die / der Versicherte nicht vorsätzlich gehandelt hat.