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Beamte und Soldaten

– mit Sicherheit im Recht – Rechtsanwalt Abeßer –                       • Disziplinarrecht • Wehrdisziplinarrecht • Beamtenstrafrecht • Beamtenrecht • Soldatenstrafrecht • Soldatenrecht • Recht der Nachrichtendienste

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Aktuelles

Für Sie erstritten:

Ruhepausen, in denen der Beamte Einsatzkleidung tragen, die Dienstwaffe mit sich führen
und seine ständige Erreichbarkeit sicherstellen muss, sind als Arbeitszeit zu bewerten.
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil v. 13.10.2022 – 2 C 7.21 –)

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