Disziplinarrecht

Im Disziplinarrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Abeßer insbesondere bei folgenden Themen zur Seite:


Beistand im behördlichen Disziplinarverfahren

Beistand in allen disziplinargerichtlichen Instanzen

vorläufiger Bezügeeinbehalt

vorläufige Dienstenthebung

Beistand bei Zeugenvernehmungen

Verbot der Amtsausübung

Einleitung eines behördlichen Disziplinarverfahrens gegen Dritte

Vielen Disziplinarverfahren geht ein Strafverfahren voran. Lassen Sie sich schon in diesem Strafverfahren von einem erfahrenen Strafverteidiger vertreten. Der Ausgang des Strafprozesses ist von großer Bedeutung für das nachfolgende Disziplinarverfahren. Denn die Tatsachen, die in einem strafgerichtlichen Urteil festgestellt werden, sind für die disziplinarischen Einleitungsbehörden, die Ermittlungsführer und die Disziplinargerichte bindend und können nur ausnahmsweise neu geprüft werden.

Rechtsanwalt Abeßer verteidigt Sie unabhängig vom Deliktstyp und von der Schwere des zur Last gelegten Dienstvergehens, insbesondere bei nachfolgenden Disziplinarvorhalten:

  • (gefährliche) Körperverletzung im Amt
  • (Trennungsgeld-, Reisekosten-, Beihilfe-) Betrug 
  • (Fund-) Unterschlagung
  • (Kollegen-) Diebstahl
  • Untreue
  • Urkundenfälschung
  • Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Dateien
  • sexueller Missbrauch von Kindern, Schutzbefohlenen, Gefangenen
  • sexuelle Belästigung
  • Steuerhinterziehung
  • Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
  • Verstoß gegen Datenschutzgesetze
  • Strafvereitelung im Amt
  • Geheimnisverrat
  • Ausüben einer ungenehmigten Nebentätigkeit (bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit)
  • Vorteilsannahme und Bestechlichkeit  
  • Ungenehmigtes Fernbleiben vom Dienst
  • Verstoß gegen die Gesunderhaltungspflicht