Als Soldatin / Soldat steht Ihnen Rechtsanwalt Abeßer insbesondere bei folgenden Themen zur Seite:
Übernahme in das Berufssoldatenverhältnis, rechtliche Stellung im Soldatenverhältnis auf Zeit, Beförderung, Versetzung, Entlassung, Beschwerdeverfahren, Besoldung, Versorgung, Dienstunfallfürsorge, Wehrdienstbeschädigung, Dienstliche Beurteilung, Rückforderung von Bezügen.
Verteidigung bei disziplinaren Vorermittlungen, in gerichtlichen Wehrdisziplinarverfahren vor dem Truppendienstgericht und dem Bundesverwaltungsgericht und vor den zivilen Strafgerichten in Fällen wie diesem: Trunkenheitsfahrt, Straßenverkehrsgefährdung, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Körperverletzung, Betrug, Unterschlagung, Steuerhinterziehung, (Kameraden-) Diebstahl, Urkundenfälschung, Beleidigung, (sexuelle) Nötigung, Vergewaltigung, Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Dateien, sexuelle Belästigung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Geheimnisverrat, Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst, Volksverhetzung, Eigenmächtigr Abwesenheit von der Truppe, Fahnenflucht, Ungehorsam, Gehorsamsverweigerung, Bedrohung oder Nötigung eines Vorgesetzten, Tätlicher Angriff gegen einen Vorgesetzten, Missbrauch der Befehls- oder Disziplinarbefugnis, Misshandlung, Entwürdigende Behandlung, Verleiten zu einer rechtswidrigen Tat, Unwahre dienstliche Meldung.
Anwaltliche Begleitung muss die militärische Grundstruktur des Dienstbetriebes im Blick haben und sicherstellen, dass die / der Betroffene nach Abschluss des Verfahrens ohne die Gefahr einer persönlichen Abseitsstellung in die Reihen der Kameradinnen und Kameraden zurückkehren kann. Jahrelange rechtliche Auseinandersetzungen sind zu vermeiden. Schnelle Konfliktlösung und Kompromissbereitschaft stehen im Vordergrund.